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   BVerfG, 21.03.2001 - 1 BvR 2307/94 (1)   

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https://dejure.org/2001,3837
BVerfG, 21.03.2001 - 1 BvR 2307/94 (1) (https://dejure.org/2001,3837)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2001 - 1 BvR 2307/94 (1) (https://dejure.org/2001,3837)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2001 - 1 BvR 2307/94 (1) (https://dejure.org/2001,3837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Urteil - Fehlende Aufnahme der Beweisanträge und ihrer Ablehnung - Protokoll - Berichtigungsantrag - Kein Rückgriff auf allgemeine Grundsätze des sonstigen Prozessrechts

  • Judicialis

    Gesetz über das Bundesverfassungsgericht; ; ZPO § 313 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90
    Anforderungen an den Tatbestand eines Urteils im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine Tatbestandsberichtigung zum Urteil zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 195
  • NJW 2001, 2009
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2001 - 1 BvR 2307/94
    In den Tatbestand des am 22. November 2000 verkündeten Urteils (vgl. VIZ 2001, S. 16) sind die Beweisanträge und ihre Ablehnung nicht aufgenommen worden.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2001 - 1 BvR 2307/94
    Auf allgemeine Grundsätze des sonstigen Prozessrechts (vgl. BVerfGE 46, 321 ) ist hierfür ebenfalls nicht zurückzugreifen.
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt die Antragsänderung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde zwar nicht ausdrücklich; es ist jedoch geklärt, dass das Bundesverfassungsgericht für eine zweckentsprechende Gestaltung seines Verfahrens auf die im sonstigen Verfahrensrecht geltenden Grundsätze zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 43, 321 ; 51, 405 ; 72, 122 ; 103, 195 ).
  • BVerfG, 22.04.2024 - 2 BvR 739/17

    Kammerbeschluss: Unzulässigkeit eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung im

    Das zeigt sich insbesondere daran, dass es die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens und die Eigenart der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts noch mehr erfordern, als dies für das übrige Verfahrensrecht gilt, Inhalt und Umfang des Tatbestands auf das für das Verständnis der jeweiligen Entscheidung unabweisbar Notwendige zu beschränken (vgl. BVerfGE 103, 195 ).

    Es ist nicht erkennbar, dass das für Verfahren vor dem genannten Gerichtshof geltende Recht als Nachweis für das jeweilige Vorbringen mehr verlangen könnte (vgl. BVerfGE 103, 195 ).

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten

    Es ist jedoch geklärt, dass das Bundesverfassungsgericht für eine zweckentsprechende Gestaltung seines Verfahrens auf die im sonstigen Verfahrensrecht geltenden Grundsätze zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 51, 405 ; 72, 122 ; 103, 195 ; 154, 17 - PSPP-Programm der EZB).
  • BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21

    Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt die Antragsänderung zwar nicht ausdrücklich; es ist jedoch seit langem geklärt, dass für eine zweckentsprechende Gestaltung des Verfahrens auf die sonst im Verfahrensrecht geltenden allgemeinen Grundsätze zurückgegriffen werden kann (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 46, 321 ; 51, 405 ; 72, 122 ; 103, 195 ).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 188.05

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach dem

    Diese Enteignungen sind jedoch im Hinblick auf das mit den Wertvorstellungen des Grundgesetzes unvereinbare Zustandekommen und die Begleiterscheinungen sowie Tragweite der eingetretenen Vermögensverluste im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes wieder gutzumachen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - BVerfGE 84, 90 ; vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 103, 195 zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ).
  • VerfG Brandenburg, 16.07.2009 - VfGBbg 10/09

    Tatbestandsberichtigung

    Es kann dahinstehen, ob ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung gegen unanfechtbare Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts statthaft ist (vgl. zur Statthaftigkeit von Berichtigungsanträgen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. März 2001 - 1 BvR 2307/94 - BVerfGE 103, 195).
  • VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19

    Die Rückübertragung von im Zuge der Bodenreform enteigneten Vermögens im Wege der

    Diese Enteignungen sind im Hinblick auf das mit den Wertvorstellungen des Grundgesetzes unvereinbaren Zustandekommen und der Begleiterscheinungen sowie der Tragweite der eingetretenen Vermögensverluste im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes wieder gutzumachen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - BVerfGE 84, 90 ; vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 103, 195 zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ).
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